Wohin müssen Gerettete gebracht werden? Aus Seenot gerettete Menschen sollen gemäß SOLAS an einen “sicheren Ort” gebracht werden. Das muss aber nicht der nächste Hafen, sondern könne beispielsweise auch ein anderes Schiff sein, wie Nele Matz-Lück, Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht an der Universität Kiel, dem ARD-faktenfinder sagte. Genauer definiert ist der “sichere Ort” in den “Richtlinien für die Behandlung von auf See geretteten Personen”:
“Es ist auch ein Ort, an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden können. Es ist weiter ein Ort, von dem aus Vorkehrungen für den Transport der Überlebenden zu ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsort getroffen werden können.”
Wer war für z.Bsp. die “Sea-Watch 3” zuständig? Normalerweise muss der jeweils zuständige Küstenstaat einen Hafen zuweisen. Im Fall der “Sea-Watch 3” wäre das Libyen gewesen, das dann für gewöhnlich den Hafen von Tripolis angibt, wie Valentin Schatz vom Lehrstuhl für Internationales Seerecht der Universität Hamburg dem ARD-faktenfinder sagte.
Libyen gelte allerdings nicht als “sicherer Ort”, eine Rückführung von Flüchtlingen nach Libyen wäre sogar rechtswidrig. Den nächstgelegenen Hafen Lampedusa anzusteuern, hält Schatz deshalb für nachvollziehbar.
Das Problem ist weiterhin, dass die libyschen Häfen nicht sicher sind: Das Land befindet sich mitten in einem Bürgerkrieg; lokale Milizen und Schlepperbanden unterhalten in Küstennähe Foltergefängnisse, in denen die Migranten unmenschlichen Torturen ausgesetzt sind.
Immer wieder forderten Politiker und Teilnehmer von Diskussionen in sozialen Netzwerken, die Geretteten nach Tunesien zu bringen. Jedoch gibt es in Tunesien kein nationales Asylverfahren. Tunesien hat sich außerdem in der Vergangenheit wenig kooperativ gezeigt und “wiederholt über lange Zeit geweigert, Gerettete – zum Beispiel von Frachtschiffen – anzunehmen” und verfüge über keine Rettungsleitstelle, erklärte der “Sea-Watch”-Sprecher. “Es geht nicht nur darum, Rettungseinsätze auf dem nächsten Stück Land abzugeben, sondern die Überlebenden tatsächlich in einen sicheren Hafen zu bringen.”
Ebenso untersagt die Regierung in Tunis das Anlanden von Rettungsschiffen. Der Maghreb-Staat will unter allen Umständen vermeiden, ein Transitland für Flüchtlinge zu werden und hat es deswegen auch abgelehnt, auf seinem Territorium Flüchtlingszentren des UNHCR errichten zu lassen, in denen die Migranten außerhalb der EU-Grenzen ihre Asylanträge für Europa zu stellen.
Italien hätte im Fall der “Sea-Watch 3” dann einen Hafen zuweisen müssen. Frankreich reagierte nach Angaben der Seenotretter nicht auf eine Anfrage, Malta lehnte ab. Die Aussage des italienischen Innenministers Matteo Salvini, das Schiff, das unter niederländischer Flagge fährt, hätte doch in die Niederlande weiterfahren können, hält Schatz für weltfremd. Das Schiff sei nicht dazu ausgelegt und hätte selbst als Seenotfall enden können.
Quellen:
– tagesschau.de/faktenfinder/faq-seerecht
– stern.de/tunesien
– stern.de/seerecht seenotrettung
– tagesspiegel.de/streit-um-fluechtlinge-im-mittelmeer
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